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Unsere
Leistungen
Unfallarzt
(H-Arzt) der Berufsgenossenschaften
Fachärztliche Betreuung einer Unfallverletzung unter dem Gesichtspunkt
der besonderen Heilbehandlung, die wegen Art und Schwere besondere unfallmedizinische
Qualifikation sowie entsprechende sachliche und persönliche Ausstattung
verlangt. Bei Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht
Vorstellungspflicht beim D/H-Arzt. Nur der D/H-Arzt kann für Unfallfolgen
Krankengymnastik verordnen.
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